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Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale

Für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein gibt es zwei steuerfreie Freibeträge. Sie helfen, Helfer zu entlohnen, ohne dass diese Steuern zahlen. Die Details sind komplex – im Zweifel Steuerberater fragen.

Die zwei Pauschalen

PauschaleHöhe (pro Jahr)Für wen (grob)
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)bis 3.000 €bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. Übungsleiter, Betreuer, Ausbilder)
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)bis 840 €andere ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich

Wichtig

Bezug zur Verwaltung

Auszahlungen sauber dokumentieren; Mitgliedsbeiträge und Auslagen getrennt halten. Der SEPA-Rechner hilft beim Beitragseinzug, nicht bei der Lohnabrechnung.

Häufige Frage

Kann ich beide Pauschalen nutzen? Sie gelten für unterschiedliche Tätigkeiten; eine Doppelnutzung für dieselbe Tätigkeit ist nicht möglich.

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