Prenotification im Verein: Frist, Pflichtangaben & Vorlage
Wer Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift einzieht, muss den Einzug vorher ankündigen. Diese Ankündigung heißt Prenotification. Sie ist gesetzlich bzw. über das SEPA-Regelwerk vorgeschrieben und verhindert die meisten Rückläufer.
Die 14-Tage-Frist
Die Ankündigung muss dem Mitglied mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzug zugehen. Erfolgt sie später, kann das Mitglied die Lastschrift zurückgeben lassen. Für wiederkehrende Beiträge genügt oft eine einmalige Ankündigung, solange Betrag und Rhythmus gleich bleiben – im Zweifel lieber jedes Jahr erneut ankündigen.
Diese Angaben müssen enthalten sein
- Name des Vereins (Zahlungsempfänger)
- Gläubiger-Identifikationsnummer
- Mandatsreferenz des Mitglieds
- Betrag und Währung
- Fälligkeitsdatum des Einzugs
Beispieltext
Automatisch erzeugen
Im SEPA-Rechner für Vereine erzeugen Sie nach dem Hochladen der Mitgliederliste auf Knopfdruck eine fertige Prenotification pro Mitglied – mit allen Pflichtangaben. Sie können den Text anschließend per E-Mail oder Serienbrief versenden.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail?
Grundsätzlich ja, sofern sie nachweisbar zugeht. Wichtig sind die Pflichtangaben und die 14-Tage-Frist.
Was passiert ohne Prenotification?
Das Mitglied kann die Lastschrift zurückgeben. Der Verein trägt den Aufwand und ggf. Gebühren.
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