Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung im Verein
Gemeinnützige Vereine stellen Spendern eine Zuwendungsbestätigung aus – umgangssprachlich Spendenbescheinigung. Sie ist wichtig für den Steuerabzug des Spenders und folgt einem amtlichen Muster.
Wichtig: Beitrag ≠ Spende
- Mitgliedsbeiträge sind in der Regel keine Spenden und meist nicht abzugsfähig.
- Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung → dafür die Bestätigung.
- Ausnahme (§ 10b EStG): Beiträge an bestimmte Vereine (z. B. Sport, Kultur) können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden – dafür genügt oft der Buchungsbeleg.
Pflichtangaben (vereinfacht)
- Name/Anschrift des Vereins, Datum, Steuernummer und Freistellungsbescheid/§-Nachweis.
- Name/Anschrift des Spenders und Betrag (bei Sachspenden: Wert und Beschreibung).
- Bestätigung der Verwendung sowie Hinweis, dass es keine Gegenleistung gab.
- Unterschrift des Vorstands.
Belege sammeln
Damit die Bestätigungen am Jahresende stimmen, Spenden und Beiträge getrennt erfassen. Für die Beiträge hilft der Kontenabgleich im SEPA-Rechner.
Häufige Frage
Ist ein Mitgliedsbeitrag eine Spende? In der Regel nein. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.
Beiträge sauber per SEPA einziehen →Hinweis: allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Weiter: Förderverein · Datenschutz