Beitragsordnung im Verein
Die Beitragsordnung ergänzt die Satzung und regelt konkret, wie hoch, wann und wie die Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Klare Regeln ersparen Diskussionen und erleichtern den Einzug.
Was hineingehört
- Beitragshöhe je Mitgliedsart und Ermäßigungen (z. B. Familie, Jugend, passiv).
- Fälligkeit (jährlich/halbjährlich/monatlich, Stichtag).
- Zahlungsweise: bevorzugt SEPA-Lastschrift, sonst Überweisung.
- Rückstände: Erinnerung/Mahnung und ggf. Gebühren.
- Änderungen: Beschluss durch die Mitgliederversammlung.
Verhältnis zur Satzung
Die Satzung nennt meist nur, dass Beiträge erhoben werden; die Details stehen in der Beitragsordnung. Widersprechen sich beide, gilt die Satzung.
Beschluss & Umsetzung
- Beitragsanpassung auf die Tagesordnung setzen.
- Mitgliederversammlung beschließt die Änderung.
- Neue Beträge im nächsten Beitragslauf anwenden (SEPA-Rechner) und Einzug ankündigen.
Häufige Frage
Muss eine Beitragserhöhung angekündigt werden? Sie gehört mindestens auf die Tagesordnung; Details je nach Satzung.
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