Mitgliederversammlung: Einladungsfristen & Form
Die ordnungsgemäße Einladung entscheidet, ob Beschlüsse wirksam sind. Die Details stehen in der Satzung – die häufigsten Punkte finden Sie hier.
Frist
Üblich ist eine Einladungsfrist von 2 bis 4 Wochen vor dem Termin. Maßgeblich ist immer die Satzung. Bei zu kurzer Frist drohen Beschlüsse anfechtbar/ unwirksam zu sein.
Form
- Schriftlich oder in Textform (E-Mail), je nach Satzung.
- An alle stimmberechtigten Mitglieder.
- Mit Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnung.
Tagesordnung & Anträge
- Begrüßung, Beschlussfähigkeit
- Berichte (Vorstand, Kasse, Prüfung)
- Entlastung
- Wahlen
- Anträge / Verschiedenes
Antragsfristen setzen, damit Punkte rechtzeitig auf die Tagesordnung kommen.
Beiträge anpassen?
Eine Beitragserhöhung gehört mit auf die Tagesordnung – meist per Beschluss und Änderung der Beitragsordnung. Danach den Einzug im SEPA-Rechner anpassen.
Kostenlose Einladungs-Vorlage öffnen →Weiterlesen: Kassenbericht · Beitragsordnung · Datenschutz