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Mitgliederversammlung: Einladungsfristen & Form

Die ordnungsgemäße Einladung entscheidet, ob Beschlüsse wirksam sind. Die Details stehen in der Satzung – die häufigsten Punkte finden Sie hier.

Frist

Üblich ist eine Einladungsfrist von 2 bis 4 Wochen vor dem Termin. Maßgeblich ist immer die Satzung. Bei zu kurzer Frist drohen Beschlüsse anfechtbar/ unwirksam zu sein.

Form

Tagesordnung & Anträge

  1. Begrüßung, Beschlussfähigkeit
  2. Berichte (Vorstand, Kasse, Prüfung)
  3. Entlastung
  4. Wahlen
  5. Anträge / Verschiedenes

Antragsfristen setzen, damit Punkte rechtzeitig auf die Tagesordnung kommen.

Beiträge anpassen?

Eine Beitragserhöhung gehört mit auf die Tagesordnung – meist per Beschluss und Änderung der Beitragsordnung. Danach den Einzug im SEPA-Rechner anpassen.

Kostenlose Einladungs-Vorlage öffnen →

Weiterlesen: Kassenbericht · Beitragsordnung · Datenschutz