Satzung im Verein: Pflichtinhalte
Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins. Sie legt Zweck, Mitgliedschaft, Beiträge und Organe fest. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Typische Inhalte
- Name, Sitz, Gründungsjahr und ggf. Eintragung ins Vereinsregister.
- Zweck (bei Gemeinnützigkeit genau formuliert).
- Mitgliedschaft: Arten, Erwerb, Beendigung, Kündigungsfrist.
- Beiträge: Grundlage für die Beitragsordnung.
- Organe: Vorstand, Mitgliederversammlung.
- Einladung & Beschlüsse der Versammlung.
- Auflösung und Vermögensbindung (wichtig für Gemeinnützigkeit).
Gemeinnützigkeit
Für die Anerkennung als gemeinnützig müssen Zweck und Vermögensbindung den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen. Die Satzung sollte die Mustersatzung berücksichtigen.
Beitragseinzug per SEPA
Regelt die Satzung nur, dass Beiträge erhoben werden, übernimmt die Beitragsordnung die Details. Technisch läuft der Einzug über den SEPA-Rechner.
Häufige Frage
Muss die Satzung digital sein? Nein. Aber klare, aktuelle Dateien (Satzung + Beitragsordnung) erleichtern Vorstandswechsel.
Beiträge per SEPA einziehen →Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Weiter: Verein gründen · Datenschutz